Einem nackten Mann fast man nicht in die Tasche
Heute habe ich erfahren, das ab dem 1. Juli 2015 für die zu erhebende Umsatzsteuer auf Saunaeintritte statt des ermäßigten Steuersatzes in Höhe von 7 % der Regelsteuersatz von 19% angesetzt wird. Das wird doch bestimmt wieder direkt an den Saunagast weitergegeben und dann wird ein Saunabesuch noch teurer. ;-( Der liegt aktuell schon am Wochenende in vielen Bädern bei 20 Euro und mehr.
Begründung: Sauna ist Wellness und keine Gesundheitsbehandlung. Gesundheitliche Effekte, wie Stressabbau, Erkältungsvorbeugung und Krankheitsvermeidung werden hier nicht berücksichtigt. Ein Schwimmbadbesuch wird aber weiterhin mit 7% besteuert.
Die Regelung gilt nach Aussage vom Bundesfinanzministerium für alle bislang begünstigten Heilbäder, die nicht zu den verordnungsfähigen Hilfs- und Heilmitteln nach dem Hilfs- und Heilmittelverfahren gehören.
Dazu gehört z. B. auch mein H2O in Herford, düb in Dülmen und wahrscheinlich auch alle anderen Saunaanlagen, die ich regelmäßig besuche.
Die Regelung sollte ursprünglich schon zum 1.1.2015 eingeführt werden. Allerdings gab es jetzt einen Aufschub bis zum 1. Juli 2015, damit die Bäder ihren Kassensysteme und Tarifstrukturen anpassen können. In vielen Bädern ist es so, das im Saunaeintritt, der Schwimmbadbesuch eingeschlossen ist. Das würde dann nicht mehr gehen, da beide Bereiche unterschiedlich besteuert werden und auf dem Kassenbeleg ausgewiesen werden müssen.
Der Deutsch Sauna-Bund hat eine Unterschriftenaktion gegen diese Umsatzsteuererhöhung gestartet. Allerdings wird das wohl nicht mehr viel an der Regelung ändern.